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VfGH G 39/06, V 26/06, 5. 10. 2006 (ERWERBSFREIHEIT)

JudikaturERWERBSFREIHEITZfV 2007/625ZfV 2007, 283 Heft 2 v. 2.5.2007

Friedhofsordnung Innsbruck: § 5 Abs 1 (Ordnungsvorschriften; Unterlassung von allem, was der Pietät widerspricht)

§ 5 Abs 2 (demonstrative Aufzählung zu unterlassenden Verhaltens; Plakatieren und Verteilen von Druckschriften jeder Art; kein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit; öffentliches Interesse an der der Wahrung von Ernst und Pietät auf dem Friedhof, Verteilungsverbot auch geeignet zur Zielerreichung)

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