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VwGH 2003/03/0041, 22. 11. 2005 (ZIVIL- UND STRAFRECHTSWESEN)

JudikaturZIVIL- UND STRAFRECHTSWESENZfV 2007/609ZfV 2007, 277 Heft 2 v. 2.5.2007

ABGB: § 1175 (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Begriff; Miteigentum an den der Gesellschaft gewidmeten Sachen, keine „Vermietung“)

§ 23 Abs 1 Z 2 (Übertretung; wer „als Unternehmer“ gegen § 6 Abs 1 oder 2 zuwiderhandelt; Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

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