WEG 2002: § 2 Abs 5 (Eigentümergemeinschaft, zur Verwaltung der Liegenschaft, juristische Person, Rechtsfähigkeit im Umfang des § 18 Abs 1)
§ 18 Abs 1 (Eigentümergemeinschaft, Teilrechtsfähigkeit auf dem Gebiet der Verwaltung der Liegenschaft; Bauaufträge an Eigentümer nicht an die Eigentümergemeinschaft)