WaffG: § 8 Abs 1 Z 1 (Verlässlichkeit; Verhaltensprognose, missbräuchliche oder leichtfertige Verwendung von Waffen; Prognose auf Grundlage eines einzigen Fehlverhaltens; vier Schüsse mit scharfer Munition in die Luft)
§ 25 Abs 3 (Entziehung einer Waffenbesitzkarte)