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VwGH 2005/03/0026, 6. 9. 2005 (WAFFENRECHT)

JudikaturWAFFENRECHTZfV 2007/592ZfV 2007, 273 Heft 2 v. 2.5.2007

WaffG: § 25 Abs 3 (Entziehung waffenrechtlicher Urkunden)

§ 25 Abs 4 (Pflicht, nach Entziehung der waffenrechtlichen Urkunden diese und die Waffen abzuliefern)

§ 25 Abs 5 (allenfalls Sicherstellung durch die Behörde)

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