AVG: § 13 Abs 1 (Anbringen, Eingaben, Zurechnung, Auslegung nach dem Gesamtbild und Verfahrenszusammenhang; Zurechnung einer Berufung)
§ 59 Abs 1 (Bescheid, Spruch; Adressat, essentielles Bescheidmerkmal; Erkennbarkeit des beabsichtigten Adressaten, aus Begründung und allenfalls Zustellverfügung)