AVG: § 45 Abs 2 (Beweise, freie Beweiswürdigung, Schlüssigkeit der Beweiswürdigung)
§ 60 (Bescheidbegründung, klare übersichtliche Zusammenfassung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, der bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage)