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VwGH 2002/10/0232, 21. 11. 2005 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2007/564ZfV 2007, 266 Heft 2 v. 2.5.2007

AVG: § 18 Abs 2 (Erledigungen; Urschrift; Unterfertigung durch den Genehmigenden)

§ 18 Abs 4 idF vor BGBl I 2004/10 (schriftliche Erledigungen, Bezeichnung der Behörde und Name des Genehmigenden essentiell; mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellte Erledigungen bedürfen weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung, auch wenn keine „Massenerledigung“)

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