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VwGH 2005/20/0367, 0518, 22. 12. 2005 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2007/540ZfV 2007, 261 Heft 2 v. 2.5.2007

VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens; keiner, Unterlassung der Bekanntgabe des geänderten Aufenthaltsortes trotz zweimaliger Belehrung)

ZustG: § 8 Abs 1 (Änderung der Abgabestelle bei laufendem Verfahren, von dem Partei Kenntnis hat, unverzügliche Mitteilung an Behörde)

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