vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 2005/18/0585, 0586, 15. 11. 2005 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2007/537ZfV 2007, 260 Heft 2 v. 2.5.2007

VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung; Versäumung der Beschwerdefrist; verspätete Information durch Rechtsanwalt)

VwGH 2005/18/0585, 0586, 15. 11. 2005

Der BF was nach seinem Vorbringen an der rechtzeitigen Beschwerdeeinbringung gehindert, weil er erst am Freitag den 2. 9. 2005 - also am letzten Tag der Beschwerdefrist - zwischen 17.30 Uhr und 18.00 Uhr Kenntnis von der Erlassung des angef B erhalten habe und an diesem Tag eine Besprechung mit seinem Rechtsvertreter zwecks Beschwerdeeinbringung nicht mehr möglich gewesen sei. Die verspätete Information des Bf sei darauf zurückzuführen, dass der Rechtsvertreter das diesbezügliche Schreiben an die Wohnanschrift und - obwohl ihm die Strafhaft des Bf bekannt gewesen sei - nicht an die Justizanstalt gesendet habe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!