B-VG: Art 131 Abs 1 Z 1 (Bescheidbeschwerde, Beschwerdelegitimation, keine; subjektive Rechtsverletzung, keine; Fußballspiele; Recht auf Kurzberichterstattung)
VwGH 2005/04/0126, 0127, 20. 12. 2005
Ausschlaggebend für die Beurteilung der Beschwerdelegitimation nach Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG ist, ob der Bf nach Lage des Falles durch den angef B - ohne Rücksicht auf dessen Gesetzmäßigkeit - in einem subjektiven Recht verletzt sein kann. Das Fehlen dieser Möglichkeit hat den Mangel der Beschwerdeberechtigung zur Folge (VwGH Beschluss 20. 10. 2004, 2003/04/0044 = ZfVB 2006/143).