Stmk Vergabe-NachprüfungsG: § 14 Abs 1 (Nichtigerklärung einer Auftraggeberentscheidung; keine bei Widerspruch zu Vorschriften im Bereich des öffentlichen Vergabewesens ohne wesentlichen Einfluss für Verfahrensausgang)
VwGH 2004/04/0130, 20. 12. 2005
Die Entscheidung eines Auftraggebers, die mit einem vergaberechtlichen Mangel behaftet ist, ist nicht jedenfalls gem § 14 Abs 1 Stmk Vergabe-NachprüfungsG für nichtig zu erklären, sondern nur soweit dies für den Ausgang des Vergabeverfahrens von wesentlichem Einfluss ist. Ein Mangel der Zuschlagsentscheidung, der nicht geeignet ist, zu einer Änderung in der Reihung der Bieter zu führen, ermächtigt die NachprüfungsBeh daher nicht, diese Entscheidung für nichtig zu erklären.