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VwGH 2003/10/0200, 19. 12. 2005 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2007/489ZfV 2007, 243 Heft 2 v. 2.5.2007

NÖ SozialhilfeG 2000: § 38 Abs 1 Z 1 (Kostenersatz durch den Hilfeempfänger, wenn er zu hinreichendem Einkommen oder Vermögen gelangt; Ersparnisse sind ungeachtet ihrer Quelle als Vermögen anzusehen, Nachzahlung von Familienbeihilfe; laufender Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe ist nicht in den Einkommensbegriff einzubeziehen)

VwGH 2003/10/0200, 19. 12. 2005

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