Bgld NSchG 1990: § 78 Abs 4 (Übertretung, unzulässige Herstellung einer Anlage; Dauerdelikt, Ende des strafbaren Verhaltens)
VStG: § 9 Abs 1 (verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit; zur Vertretung nach außen berufenes Organ eines Vereins; Zurechnung der verbotenen Maßnahme zum Verein, Dauerdelikt)