Sbg NSchG 1999: § 1 (Ziele des Naturschutzes)
§ 24 Abs 1 lit a (Schutz von Lebensräumen; Moore, Sümpfe, Quellfluren, Begleitgehölze an fließenden und stehenden Gewässern; Zielsetzung des Lebensraumschutzes im konkreten Einzelfall zu ermitteln; Sumpfwiesen im Gasteinertal)