NÖ NSchG: § 7 Abs 3 Z 3 (nachhaltige Beeinträchtigung der ökologischen Funktionstüchtigkeit des betroffenen Lebensraumes; maßgebliche Beeinträchtigung oder Vernichtung des Lebensraumes heimischer Tier- oder Pflanzenarten; Christbaumkultur von 1 Hektar)