WehrG 2001: § 9 Abs 1 idF BGBl I 2003/137 (Aufnahmebedingungen; nachvollziehbare Ausführungen erforderlich, ob und in welchem Ausmaß der Stellungspflichtige durch festgestellte psychische Zustände in seiner geistigen Eignung beeinträchtigt ist)
VwGH 2005/11/0121, 24. 1. 2006