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VwGH 2002/03/0210, 0211, 18. 10. 2005 (LUFTFAHRTRECHT)

JudikaturLUFTFAHRTRECHTZfV 2007/463ZfV 2007, 232 Heft 2 v. 2.5.2007

LFG: § 102 Abs 1 idF BGBl 1999/105 (Bewilligungspflicht, Unternehmen zum Betrieb des „gewerblichen Luftverkehrs“; keine Definition; Selbständigkeit, Regelmäßigkeit, Ertragserzielungsabsicht; Schluss auf Wiederholungsabsicht, Überschuss über Selbstkosten; gewerbliche Tandemgleitflüge)

§ 102 Abs 4 idF BGBl 1999/105 (keine Bewilligungspflicht, Flüge gegen Ersatz der Selbstkosten mit Luftfahrzeugen für höchstens 4 Personen)

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