Betriebsordnung für den nicht-linienmäßigen Personenverkehr - BO 1994:
§ 6 Abs 1 Z 3 (Taxilenkerausweis; Vertrauenswürdigkeit; Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit in bloß einem Fall)
§ 13 Abs 1 Z 2 (Entziehung des Taxilenkerausweises)
Betriebsordnung für den nicht-linienmäßigen Personenverkehr - BO 1994:
§ 6 Abs 1 Z 3 (Taxilenkerausweis; Vertrauenswürdigkeit; Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit in bloß einem Fall)
§ 13 Abs 1 Z 2 (Entziehung des Taxilenkerausweises)