GütbefG: § 3 Abs 1 (Umfang der Konzession)
§ 3 Abs 3 (Mietfahrzeuge, Begriff; Verwendung nur innerhalb der im Umfang der Konzession festgelegten Anzahl von Kfz zulässig; Fahrzeuge einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
§ 6 Abs 2 (Sorgepflicht des Unternehmers, dass bei jeder Fahrt eine Abschrift der Konzessionsurkunde und allenfalls Dokumente nach Abs 4 mitgeführt werden)