vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 2004/06/0109, 29. 11. 2005 (GEMEINDERECHT)

JudikaturGEMEINDERECHTZfV 2007/436ZfV 2007, 222 Heft 2 v. 2.5.2007

Tir GdO: § 30 Abs 5 (hoheitliche Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches; Gemeinderat höchste sachlich in Betracht kommende Oberbehörde)

§ 31 Abs 2 (hoheitliche Angelegenheiten, Berufung, Zuständigkeit; Gemeindevorstand)

Tir BauO: § 51 Abs 1 (Bauverfahren, Zuständigkeit; Bürgermeister in erster Instanz, Gemeindevorstand in zweiter Instanz)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!