ForstG: § 5 (Feststellungsverfahren über Waldeigenschaft)
§ 172 Abs 6 (forstpolizeilicher Auftrag; Waldboden im Zeitpunkt des Zuwiderhandelns und im Zeitpunkt der Erlassung des Auftrages; vorfrageweise Beurteilung der Waldeigenschaft, bewirkt keine bindende Feststellung als Wald)