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VwGH 2005/10/0125, 17. 10. 2005 (FORSTRECHT)

JudikaturFORSTRECHTZfV 2007/390ZfV 2007, 204 Heft 2 v. 2.5.2007

ForstG: § 67 Abs 2 (angemessener Beitrag des Bringungsberechtigten zur Errichtung und Erhaltung der fremden Bringungsanlage oder nichtöffentlichen Straße)

§ 67 Abs 4 (bei Nichteinigung Entscheidung durch die Behörde, keine Berufung vorgesehen)

§ 67 Abs 5 (Bekämpfung des Bescheides nach Abs 4 nur im Wege eines Antrages vor dem ordentlichen Gericht, sukzessive Zuständigkeit)

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