Tir Wald- und WeideservitutenG: § 4 Abs 5 idF LGBL 2004/47 (Holzbezugsrechte; aus § 4 Abs 5 ist kein Recht eines Miteigentümers einer berechtigten Liegenschaft auf eine behördliche Entscheidung des Inhalts abzuleiten, dass das Holzbezugsrecht eines anderen Miteigentümers der berechtigten Liegenschaft ruht)
VwGH 2005/07/0025, 22. 12. 2005