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VwGH 2005/06/0247, 29. 11. 2005 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2007/354ZfV 2007, 189 Heft 2 v. 2.5.2007

Tir ROG 2001: § 60 Abs 2 (geschlossene Bauweise; Gebäude an den an die Baufluchtlinien anstoßenden Grundstücksgrenzen zusammenzubauen; Zusammenbauen nicht zwingend über die gesamte Länge der gemeinsamen Grenze der betroffenen Grundstücke; für ein Grundstück kann sowohl offene als auch geschlossene Bauweise angeordnet sein)

VwGH 2005/06/0247, 29. 11. 2005

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