Tir ROG 2001: § 60 Abs 2 (geschlossene Bauweise; Gebäude an den an die Baufluchtlinien anstoßenden Grundstücksgrenzen zusammenzubauen; Zusammenbauen nicht zwingend über die gesamte Länge der gemeinsamen Grenze der betroffenen Grundstücke; für ein Grundstück kann sowohl offene als auch geschlossene Bauweise angeordnet sein)
VwGH 2005/06/0247, 29. 11. 2005