Stmk BauG: § 19 Z 5 (bewilligungspflichtige Bauvorhaben; Veränderungen des natürlichen Geländes von Grundflächen im Bauland oder im Freiland gelegenen Grundflächen, die an Bauland grenzen; Geländeveränderung zur Herstellung eines Weges)
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§ 20 Z 4 (anzeigepflichtige Vorhaben; Veränderungen des natürlichen Geländes von Grundflächen im Bauland sowie von Grundflächen im Freiland, die an Bauland angrenzen, wenn Nachbarn ausdrücklich zugestimmt haben)