Sbg BauPolG: § 12 Abs 1 (bauliche Maßnahme, Beginn der Ausführung; nicht vor Rechtskraft der Bewilligung oder Kenntnisnahme der Bauanzeige)
§ 23 Abs 1 (Verwaltungsübertretung; Ausführung einer baulichen Maßnahme ohne behördliche Bewilligung oder Kenntnisnahme einer Bauanzeige)