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VwGH 2002/06/0145, 29. 11. 2005 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2007/340ZfV 2007, 185 Heft 2 v. 2.5.2007

Tir BauO 2001: § 3 Abs 4 (Gebäude; nur auf Grundstück mit dem Verwendungszweck entsprechender, sichergestellter Wasserversorgung)

§ 33 Abs 3 (Bauvorhaben, keine Baubewilligung, Untersagung der weiteren Ausführung; auflösende Bedingung in Baubescheid, rechtliche Sicherstellung der Wasserversorgung vor Baubeginn; rechtliche Sicherstellung heißt auch faktische Sicherstellung; Quelle, die nicht das gesamte Jahr die Wasserversorgung gewährleistet)

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