BauV: § 87 Abs 2 (Arbeiten auf Dächern; Absturzsicherungen oder Schutzeinrichtungen; Wesentlichkeit einer Konkretisierung der Art der Arbeiten, keine)
VStG: § 44a Z 1 (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; Arbeitnehmerschutzbestimmungen; Arbeiten auf Dächern, Konkretisierung der Art der Arbeiten, keine)