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PVAK A 12 - PVAK/04-13 vom 4. 4. 2005

JudikaturZfV 2007/304ZfV 2007, 149 Heft 1 v. 1.3.2007

§§ 2, 12 und 14 PVG

PVAK A 12 - PVAK/04-13 vom 4. 4. 2005

Ist bei der Auswahl eines Bewerbers für einen Arbeitsplatz nach dem PVG der ZA zur Mitwirkung berufen, besteht keine gesetzliche Mitwirkungspflicht des FA. Die Einholung von Informationen über die Bewerber durch den FA auf Ersuchen des ZA ist eine rein informelle Tätigkeit des ZA und damit kein gesetzwidriges Handeln.

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