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BerK GZ 80/9-BK/06 vom 26. 6. 2006 (VERSETZUNGEN/VERWENDUNGSÄNDERUNGEN)

JudikaturVERSETZUNGENZfV 2007/288ZfV 2007, 141 Heft 1 v. 1.3.2007

BDG 1979: § 38 Abs 1 (Versetzung auf Antrag, Betrauung mit beworbenem, gleichwertigem Arbeitsplatz)

BerK, GZ 80/9-BK/06 vom 26. 6. 2006

Im Berufungsfall erfolgte die Versetzung des BW auf einen ArbPl, um den er sich bewor­ben hat. Mit einer Bewerbung ist auch der Antrag auf eine Versetzung auf den ArbPl, um den er sich beworben hat, verbunden. Ansonsten würde die Bewerbung ins Leere gehen, wenn der Bewerber nicht die sich daraus ergebende Versetzung will. Die Bewerbung wird auch im Vorbringen des BW nicht bestritten.

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