BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 1 (Organisationsänderung, Auflassung des Arbeitsplatzes, gleichwertiger Arbeitsplatz in der neuen Organisation)
§ 40 Abs 2 (Abberufung von höherwertiger Verwendung, Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes, schonendste Variante, Ausschreibung)