BDG 1979: § 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, nicht gleichwertiger Arbeitsplatz)
§ 230a Abs 3, 4 (befristete Ernennung ohne Weiterbestellung, Rücküberleitung auf Planstelle vor zeitlich begrenzter Funktion)
BerK, GZ 36/9-BK/06 vom 29. 5. 2006