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VfGH V 89/02, V 55/02, 27. 6. 2006 (STRASSENWESEN)

JudikaturSTRASSENWESENZfV 2007/270ZfV 2007, 134 Heft 1 v. 1.3.2007

BStG 1971: § 4 Abs 1 idF vor BGBl I 2004/154 und BGBl I 2006/58 (Bundesstraße, Festlegung der Trasse, Verordnung; Trassenverordnung; Kriterien für die Festlegung; Verkehrserfordernisse, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit; Erarbeitung ausreichender Entscheidungsgrundlagen für alle Parameter; Gesetzwidrigkeit der Verordnung könnte sich auch durch nachträgliches Bekanntwerden von Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit auf Grund neuer Forschungen ergeben; Verlauf durch ein Naturschutzgebiet, erhöhte Anforderungen an die Entscheidungsgrundlagen; S 18 Bodensee Schnellstraße, Verlauf südlich des als Naturschutgebiet ausgewiesenen Lauteracher Rieds, durch Teile des Schweizer Rieds, nördlich weiterer Schutzgebiete, die jedoch gemeinschaftsrechtlich nach Urteil des EuGH in die Ausweisung des Schutzgebiets nach der Vogelschutzrichtlinie einzubeziehen wären; Entscheidungsgrundlagen haben sich auf das gesamte, nach Gemeinschaftsrecht auszuweisende Gebiet zu erstrecken; seinerzeit vorgelegte Unterlagen mangels Bedachtnahme auf die Einheit des Schutzgebietes mangelhaft)

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