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VfGH G 197, 198/04, 1. 12. 2005 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2007/254ZfV 2007, 129 Heft 1 v. 1.3.2007

AWG 2002: § 79 Abs 1 (Strafbestimmung; Mindestgeldstrafe für Gewerbsmäßigkeit im Umgang mit gefährlichen Abfällen, Verfassungswidrigkeit, keine)

VfGH, G 197, 198/04, 1. 12. 2005

Abweisung der Anträge des UVS NÖ, die Wortfolge „wer jedoch gewerbsmäßig im Bereich der Abfallwirtschaft tätig ist, ist mit einer Mindeststrafe von 3.630,- Euro bedroht“ in § 79 Abs 1 AWG 2002 als verfassungswidrig aufzuheben.

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