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VwGH 2004/03/0116, 8. 6. 2005 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2007/217ZfV 2007, 119 Heft 1 v. 1.3.2007

AVG: § 66 Abs 4 (Berufung, Gegenstand der Berufungsentscheidung ist bei Bekämpfung einzelner Auflagenpunkte durch den Projektwerber bei gegebener Untrennbarkeit das gesamte beantragte Projekt; Entscheidungsbefugnis der Berufungsbehörde, Abänderung in jeder Richtung; Prüfungsbefugnis der Berufungsbehörde bei Berufungen von Projektgegnern mit beschränkter Parteistellung)

VwGH 2004/03/0116, 8. 6. 2005

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