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VwGH 2002/05/1468, 24. 5. 2005 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2007/212ZfV 2007, 119 Heft 1 v. 1.3.2007

AVG: § 66 Abs 2 (Berufung, Sachentscheidung; Aufhebung und Zurückverweisung an die Behörde erster Instanz, Vor-aussetzungen; Durchführung einer mündlichen Verhandlung erforderlich; Beurteilung der Kosten erforderlicher Baumaßnahmen; auch die erforderlichen Maßnahmen sind zu erheben, mündliche Verhandlung mit Ortsaugenschein erforderlich)

VwGH 2002/05/1468, 24. 5. 2005

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