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VwGH 2002/03/0009, 8. 6. 2005 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2007/208ZfV 2007, 118 Heft 1 v. 1.3.2007

AVG: § 59 Abs 1 (Bescheid, Spruch; Erledigung der Sache zur Gänze; Stattgebung eines Antrages, ohne ein Mehrbegehren explizit abzuweisen, Auslegung unter Heranziehung der Begründung, implizite Abweisung oder diesbezügliche Säumnis)

VwGH 2002/03/0009, 8. 6. 2005

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