BStG 1921: - (Erklärung von Straßen zu Bundesstraßen; 1934 Gerlosstraße nicht zur Bundesstraße erklärt)
Tir G 1923 betreffend die öffentlichen Straßen und Wege: §§ 50 bis 60 (Enteignung für dem G unterliegende Straßen)
§ 56 (Notwendigkeit, Gegenstand und Umfang der Enteignung; Entscheidung des Landeshauptmannes)