BSVG: § 24b Abs 3 Z 4 (Zusatzbeitrag für Angehörige; Ausnahme für Angehörigen, der sich der Erziehung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes widmet)
§ 78 Abs 4 (Angehörigeneigenschaft für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
§ 277 Abs 5 (Schlussbestimmungen zum Budgetbegleitgesetz 2001; weitere Ausnahme von der Krankenversicherung; unklarer Verweis auf § 24b, Beibehaltung der Ausnahme von der Krankenversicherung bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen, bei deren Vorliegen nach § 24b beitragsfreie Mitversicherung gegeben wäre)