EFZG: § 2 Abs 1 (Anspruch auf Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit in Folge eines Autounfalls; beträchtlich überhöhte Fahrgeschwindigkeit und Überschreitung des Alkoholgrenzwerts, grob fahrlässiges Verhalten, kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung)
§ 8 Abs 1 (Erstattungsbeitrag; Anspruch des Dienstgebers nur bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung für die Entgeltfortzahlung; ebenso)