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VwGH 2004/05/0221, 14. 10. 2005 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2007/120ZfV 2007, 88 Heft 1 v. 1.3.2007

MeldeG 1991: § 22 Abs 1 Z 2 (Verwaltungsübertretung begeht, wer eine Anmeldung vornimmt, obwohl keine Unterkunftnahme erfolgt)

VStG: § 21 Abs 1 (Absehen von der Strafe; Verschulden kann auch bei vorsätzlichem Handeln als geringfügig beurteilt werden, bei besonderen Umständen bei Tatbegehung; hier: Wegweisung aus Ehewohnung)

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