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VwGH 2005/11/0188, 24. 11. 2005 (Säumnisbeschwerde) (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2007/114ZfV 2007, 85 Heft 1 v. 1.3.2007

FSG: § 29 Abs 1 (Verpflichtung der Behörde im Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung, über Anträge von Parteien und Berufungen ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber drei Monate nach deren Einlangen einen Bescheid zu erlassen; im Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung kann ein Rechtsmittelverzicht nicht wirksam abgegeben werden; unter „Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung“ ist nur ein von Amts wegen eingeleitetes Verfahren zu verstehen; bei einem Wiederaufnahmeverfahren handelt es sich ungeachtet dessen inhaltlichen Zusammenhangs mit einem abgeschlossenen Entziehungsverfahren nicht um ein „Verfahren zu Entziehung der Lenkberechtigung“ iSd § 29 erster Satz)

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