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VwGH 2005/02/0246, 21. 10. 2005 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2007/113ZfV 2007, 85 Heft 1 v. 1.3.2007

KFG: § 4 Abs 7a (Bauart und Ausrüstung der Kraftfahrzeuge und Anhänger; Transport von Rundholz aus dem Wald, Ausnahme von der Höchstsumme der Gesamtgewichte; Voraussetzungen, unter anderm Transport nur bis zum nächstgelegenen technisch geeigneten Verladebahnhof oder Verarbeitungsbetrieb, höchstens jedoch 100 km Luftlinie)

VwGH 2005/02/0246, 21. 10. 2005

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