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VwGH 2004/03/0202, 1. 7. 2005 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2007/93ZfV 2007, 77 Heft 1 v. 1.3.2007

GelVerkG: § 1 Abs 2 (Geltung der GewO 1994, soweit das GelVerkG keine besonderen Bestimmungen trifft)

§ 16 Abs 6 (Zuständigkeit des UVS zur Entscheidung über Berufungen; auch in Angelegenheiten, in denen nach § 1 Abs 2 subsidiär die GewO 1994 gilt)

GewO 1994: § 348 Abs 1 (Feststellungsverfahren vor dem Landeshauptmann über die Anwendbarkeit der gewerberechtlichen Vorschriften, auch wenn in einem Strafverfahren nach § 366 GewO 1994 Zweifel bestehen)

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