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VwGH 2005/07/0078, 0094, 24. 11. 2005 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2007/55ZfV 2007, 62 Heft 1 v. 1.3.2007

NÖ Güter- und SeilwegelandesG: § 3 Abs 1 Z 2 (Agrarbehörde hat Art, Inhalt und Umfang eines Bringungsrechtes so festzusetzen, dass weder Menschen noch Sachen gefährdet werden; auch Rechte fremder Personen sollen vor solcher Gefährdung geschützt werden)

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