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VwGH 2005/06/0109, 20. 10. 2005 (BERUFLICHE VERTRETUNG UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNG UND FREIE BERUFEZfV 2007/50ZfV 2007, 57 Heft 1 v. 1.3.2007

Satzung der Versorgungseinrichtung Teil A der Salzburger RAK idF des Beschlusses der Vollversammlung vom 10. 11. 2003: § 6 Abs 2 lit b (Vorzeitige Altersrente; Dem Rechtsanwalt steht bei Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente die sich für den Rechtsanwalt gemäß § 6 Abs 6 (unter allfälliger Berücksichtigung von § 6 Abs 7) zu errechnende Altersrente gekürzt um 0,4 % pro angefangenem Monat des vorzeitigen Pensionsantrittes zu)

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