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VwGH 2004/05/0021, 9. 11. 2004 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2007/30ZfV 2007, 48 Heft 1 v. 1.3.2007

Wr BauO: § 62a (bewilligungsfreie Vorhaben; Schwimmbecken bis 50 m 3 )

§ 79 Abs 6 (Vorgärten, Abstandsflächen; gärnterische Ausgestaltung; Schwimmbecken zulässig, mindestens 3 m Abstand von Nachbargrenzen; keine Vorschrift hinsichtlich Abstand eines Schwimmbeckens von der öffentlichen Verkehrs-fläche)

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