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VwGH 2003/05/0193, 20. 9. 2005 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2007/27ZfV 2007, 48 Heft 1 v. 1.3.2007

Wr BauO: § 60 Abs 1 lit b (genehmigungspflichtige Anlagen; Stützmauer; Mindestmaß an bautechnischen Kenntnissen, kraftschlüssige Verbindung mit dem Boden, Berührung öffentlicher Interessen)

§ 86 Abs 2 (Einfriedung, keine Beeinträchtigung des örtlichen Stadtbilds, nicht mehr als 2,50 m, sofern Bebauungsplan nicht anderes bestimmt)

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