StGG: Art 6 (freie Ausübung des Erwerbes oder Berufes; Einschränkung durch Gesetz zulässig)
RAO: § 10 Abs 1 (Untersagung jeglicher Art der Doppelvertretung; hier: eine als Mitglied des Publikumsrates des ORF tätige Rechtsanwältin vertritt Mandanten gegen den ORF)